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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Mountain Wolf GmbH

§1 Buchungsbestätigung

Schriftliche (z.B. E-Mail, Brief, Fax), aber auch mündliche (z.B. telefonisch) Buchungen sind verbindlich. Durch Zusendung der Programminformationen, der Rechnung per E-Mail und/oder per Post, sowie der allgemeinen Geschäftsbedingungen wird diese Buchung seitens Mountain Wolf bestätigt.

§2 Zahlungsbedingungen

Die zugesandte Rechnung (per E-Mail und/oder Post) ist entsprechend der Zahlungskonditionen (vgl. Rechnung) zu bezahlen. Eine schuldenbefreiende Zahlung hat mittels Überweisung auf unser Konto (Bankhaus Carl Spängler & Co.AG, Kto.: 500532468, BLZ: 19530) bzw. bar in 4020 Linz, Holzknechtstraße 34 zu erfolgen. Bei einer Barzahlung sind die Bürozeiten unter www.mountainwolf.com zu beachten. Sollte eine schuldenbefreiende Zahlung (Bankeingang bzw. Kassaeingang) nicht innerhalb von 30 Tagen (es gilt das Rechnungsdatum) bzw. spätestens am vereinbarten Programmtag erfolgen, so wird die offene Rechnung automatisch an unsere Rechtsvertretung übergeben. 

§3 Belehrung nach dem Konsumentenschutzgesetz (§ 5a ff KSchG)

  • Gutscheine werden erst nach Zahlungseingang eingeschrieben an Sie gesendet. Etwaig anfallende Versandkosten (z.B. Gutscheine, T-Shirts, Wolfsblut-Bier, usw.) sind vom Kunden zu tragen und werden in Rechnung gestellt.
  • Bei allen unseren Angeboten handelt es sich um Outdoor- bzw. Freiluft-Programme, die grundsätzlich bei jedem Wetter und bei jeder Schneelage zum vereinbarten Termin durchgeführt werden. Sollte jedoch am Programmtag aufgrund höherer Gewalt (z.B. Witterungsgründe) die ordnungsgemäße Durchführung des gebuchten Programms nicht möglich sein, die Durchführung die Hunde oder Personen gefährden oder beeinträchtigen (es entscheidet der Leiter der Farm bzw. eine vertretungsbefugte Person), so wird ein Alternativangebot unterbreitet.
  • Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird, oder bei Vertragsschluss bereits ein bestimmter Zeitpunkt zur Durchführung der Dienstleistung vereinbart wurde. Ein Rücktritt ist an die Mountain Wolf GmbH (Holzknechtstraße 34, 4020 Linz) zu richten. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich per E-Mail, per Post oder per Fax zu erklären.
  • Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung im Vorfeld, für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen, an einem Programm nicht teilnehmen können. Informationen dazu finden Sie unter www.europaeische.at.
  • Verbesserungsvorschläge bzw. allfällige Beanstandungen sind an die Mountain Wolf GmbH zu richten.

§4 Stornierung eines gebuchten Programms

Bei Stornierung eines fix gebuchten Programms bzw. bei individuell geplanten Programmen (dazu zählen auch Firmenveranstaltungen) fallen nachfolgende Stornokosten an:

bis zum 42. Tag vor Programmantritt 20%;
vom 41.-30. Tag 40%;
vom 29.-15. Tag 60%;
vom 14.-07. Tag 80%;
vom 06.-01. Tag 90%;
am Programmtag 100% des Preises.

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt das Rechnungsdatum, sowie das Datum der Rücktrittserklärung. Als Datum der Rücktrittserklärung gilt der Posteingangsstempel, das E-Mail bzw. das Fax. Für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen, an einem Programm nicht teilnehmen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung im Vorfeld. Informationen dazu finden Sie unter www.europaeische.at.

§5 Umbuchung eines fixen Termins

Ist die Teilnahme an einem fix gebuchten Programm nicht möglich, so bieten wir die Möglichkeit für Umbuchungen von Terminen zu einem vergünstigten Preis von 50% des gebuchten Programmpreises.

§6 Rücktritt seitens Mountain Wolf

Sollte am Programmtag eine nicht voraussehbare höhere Gewalt (z.B. Witterungsgründe) die ordnungsgemäße Durchführung des gebuchten Programms erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen (es entscheidet der/die Leiter/in der Farm bzw. eine vertretungsbefugte Person), so werden wir uns bemühen, ein Alternativangebot zu unterbreiten. Sollte kein Alternativangebot möglich sein, so wird der volle bzw. aliquote Programmpreis in Form eines Gutscheins ausgehändigt bzw. versendet. Eine Barablöse ist nicht möglich!

§7 Gesundheitliche Eignung

Für die gesundheitliche Eignung hinsichtlich der Anforderung der gebuchten Leistung bzw. des gebuchten Programms ist der/die Teilnehmer/in selbst bzw. eine erziehungsberechtigte Person verantwortlich. Alle angebotenen Programme erfordern einen entsprechenden Gesundheitszustand, aber auch die nötige körperliche und geistige Fitness. Bei Bedenken und Fragen zur persönlichen, körperlichen Verfassung (z.B. Gewicht, Alter, Eignung, usw.) stehen wir gerne zur Verfügung! Sollte ein/e Teilnehmer/in aus persönlichen und/oder körperlichen Gründen das Programm abbrechen müssen, so wird der Programmpreis nicht rückerstattet. Alle Programme sind mit einer Leistungsbeschreibung nach einer allgemeinen Einschätzung versehen.

§8 Teamarbeit

Der/Die Teilnehmer/in unterstützt bei allen Programmen die Mountain Wolf Mitarbeiter/innen im Sinne der Teamarbeit, dem Miteinander und dem Mitdenken.

§9 Sicherheit

Den Anweisungen der Mountain Wolf Mitarbeiter/innen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Allen Teilnehmer/innen ist es freigestellt bei Touren mit Schlitten oder Wagen einen selbst mitgebrachten Kopfschutz (Fahrradhelm, Kletterhelm, etc.) zu tragen. Am Gelände können Sie einen Helm gegen Zahlung von € 5,00 leihen. Teilnehmer/innen unter 16 Jahren wird seitens Mountain Wolf ein Helm kostenlos zur Verfügung gestellt und ist bei Wagenfahrten verpflichtend.

Bei Ausfahrten mit unseren Schlittenhunden, entscheiden die Mountain Wolf Mitarbeiter/innen, ob mit Schlitten oder Wagen gefahren wird. Die Kunde/in bzw. die Teilnehmer haben bei diesem Thema kein Wahlrecht bzw. keine Entscheidungsbefugnis. Bei witterungsbedingten und anderen Sicherheitsrisiken bzw. bei grob fahrlässigem Handeln von Teilnehmern/innen steht es Mitarbeiter/innen frei, Programme abzubrechen, Änderungen vorzunehmen und Teilnehmer/innen von Programmen auszuschließen und/oder des Geländes zu verweisen.

§10 Tierschutz

Bei allen unseren Programmen steht der Schutz unserer Hunde, die Gesundheit und Sicherheit unserer Hunde, aber auch der Tierschutz im Allgemeinen im Vordergrund. Jegliches Zuwiderhandeln von Teilnehmern/innen wird sofort zur Anzeige gebracht!

§11 Vermittlung von fremden Leistungen

Für vermittelte Fremdleistungen (z.B. Hotel, Pension, Veranstalter, etc.) übernimmt Mountain Wolf keinerlei Verantwortung oder Haftung. Nicht eingehaltene Leistungen bzw. Missstände sind direkt beim Reisepartner zu beanstanden bzw. zu reklamieren. In bestem Wissen und Gewissen werden Reisepartner ausgewählt und den Teilnehmern/innen vorgeschlagen.

§12 An- und Abreise

Für witterungsbedingt, schlechte Fahrbahn und Straßenverhältnisse und somit verspäteter An- und Abreise ist Mountain Wolf nicht verantwortlich zu machen. Sollte es einem/r Teilnehmer/in aufgrund der Straßenverhältnisse unmöglich sein anzureisen, dann müssen wir auf §4 bzw. §5 der AGB’s verweisen. Bei Winterprogrammen ist die Winterreifenpflicht zu beachten. Das Mitführen von Schneeketten ist zu empfehlen. Mit dieser Winterausrüstung ist eine An- bzw. Abreise immer möglich!

Alle Programme starten pünktlich zum angegeben Zeitpunkt, sollten Teilnehmer/innen zu spät kommen und somit den Ablauf gefährden bzw. für sich oder die Gruppe eine Gefahr darstellen, so kann am lfd. Programm nicht mehr teilgenommen werden. In diesem Fall verweisen wir auf den §4 bzw. §5 der AGB’s.

§13 Gutscheine

Die Gültigkeit von Gutscheinen besteht für ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Danach verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Verlängerungen (für 1 Jahr) sind spätestens 14 Tage vor Ablauf schriftlich per E-Mail oder Fax bekannt zu geben und sind mit Kosten von 10% des Reisepreises verbunden. Eine Barablöse ist nicht möglich. Gutscheine werden eingeschrieben per Post versandt. Anfallende Versandkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§14 Schriftverkehr

Im Sinne eines papierlosen Büros versenden wir Rechnungen, Unterlagen und Informationen vorzugsweise per E-Mail. Sollte Sie die Zusendung der Rechnung am Postweg wünschen, so ersuchen wir Sie diese per E-Mail, Telefon oder Fax anzufordern.

§15 Programmabbruch durch den/die Teilnehmer/in aus gesundheitlichen Gründen

Sollte ein/ Teilnehmer/in aus gesundheitlichen Gründen das Programm abbrechen müssen, so wird der Reisepreis nicht rückerstattet. Für einen solchen Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reisesicherheitsversicherung. Eine derartige Versicherung kann direkt bei Ihrem Versicherungsberater abgeschlossen werden bzw. kann ein Formular auch unter www.europaeische.at heruntergeladen werden.

§16 Reiserücktritt und Stornoversicherung

Reiserücktritts- und Stornoversicherungen sind Sache der Teilnehmer/innen!

§17 Haftung

Der Aufenthalt am Mountain Wolf Gelände bzw. am Gelände einer unserer Mountain Wolf Farmen erfolgt auf eigene Gefahr. Für etwaige Sach- und Personenschäden übernehmen wir keine Haftung. Für Kinder haften ihre Eltern, oder die begleitenden, erziehungsberechtigten bzw. aufsichtspflichtigen Personen.

§18 Fotografie

Mit der Teilnahme an einem Programm wird automatisch das Einverständnis erklärt, dass etwaige Fotos bzw. Videos für die Website www.mountainwolf.com   bzw. für mögliche Presseberichte verwendet werden dürfen. 

§19 Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel

Auf das Verhältnis zwischen den Teilnehmer/innen und Mountain Wolf finden primär die Bestimmungen dieser AGB‘s Anwendung. Subsidiär, sowie für Fragen der Auslegung ist österreichisches Recht in der jeweilig geltenden Fassung heranzuziehen (z.B. ABGB, KSchG, usw.).

Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein bzw. ungültig werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen uneingeschränkt aufrecht. Eine ungültige Bestimmung ist durch eine dem Sinn der jeweiligen Vereinbarung entsprechenden, gültige Regelung zu ersetzen bzw. zu streichen.

§20 Gerichtsstand

Grundsätzlich werden außergerichtliche Lösungen angestrebt. Sollte eine solche Lösung nicht möglich sein, so wird Linz als Gerichtsstand vereinbart.
Der/Die Reiseteilnehmer/in akzeptiert bei Buchung die AGB’s der Mountain Wolf GmbH.